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Kompendium zur eigenständigen immo-Vermarktung mit oder ohne Makler

  Ich  verkaufe selbst! "von privat" oder "maklerfrei" mit Maklerhilfe.

Wo ist das Problem?

 

Keine Frage,  es  gibt Immobilien,  deren  Vermarktung  ist  Sache  von  Spezialisten*.  Aber  der  mit  Abstand größte  Teil  der  angebotenen  Objekte läßt  sich  unter  dem  Fachbegriff  Standard-Immobilien  zusammenfassen.  Ein  marktgerechter  Angebotspreis läßt  sich  leicht bestimmen,  die  angestrebte  Veräußerung folgt einfachen Regeln. 

 

Warum macht es Sinn  selbst zu verkaufen?

Ganz einfach:  Der  Hinweis "von privat" oder "maklerfrei" spart - je nach  Sichtweise für Käufer oder Verkäufer -  bares  Geld. Ein  So  gekennzeichnetes  Angebot findet  daher  immer  auch besondere Beachtung!

  Also Geld  gespart  und  eine  höhere  Nachfrage!  Zwei wirklich  starke  Argumente,  die  Vermarktung  selbst  in  die Hand  zu  nehmen. Aber auch  die Variante einen  Makler bei Übername der Kosten  mit einzubinden, macht  durch  den  Hinweis "maklerfrei", absolut Sinn.

Ist die Vermarktung  nicht aufwändig  und kompliziert?

Es kann beides  sein, nur eines davon, oder aber auch nur die Formulierung und Beauftragung einiger  Print- und Internet-Anzeigen. In der Regel gilt: Handelt es sich  um  eine  Standard-Immobilie in zumindest mittelmäßiger Lage, mittlerem Alter und durchschnittlichem Angebot, kann mit einer  zeitnahen und problemlosen  Vermittlung  gerechnet  werden.

 

Was muss ich  tun?

Bestimmen  Sie  einen  Angebotspreis.  Bringen  Sie Ihr  Angebot  zur  Kenntnis Besprechen  Sie  Ihre Angebot   mit  dem  oder  den  Interessenten. Bitten  Sie den  Interessenten, die finanzielle  Möglichkeit zu klären.  Schlagen  Sie einen  Notartermin vor. 

Das ist  alles! 

 

Ja dann...

...ab zum  wie?

 

 

 

 

 

 

 Hier  einige Objekte,  die  sich in der  Regel  nicht für  die  Selbstvermarktung  ohne spezielle  Kenntnis  eignen.

* So zum  Beispiel:  Neubauten,  Bauten  mit  einer  wirtschaftlichen Restnutzungsdauer  von weniger als 20 Jahren, Denkmalschutzgebäude,  Immobilien im  Einzugsgebiet  von Bauerwartungsland  oder mit  ungenutztem   Baufenster,  Immobilien in  besonderer  Bauweise,  mit  besonderer  Ausstattung  oder  Lage,  etc. Im  Prinzip  alle,  die  sich mit  der  Maklerformel - s. Angebotspreis bestimmen - nicht  bewerten  lassen.   

Viel  Erfolg!