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Kompendium zur eigenständigen immo-Vermarktung selbstgenutzter 1- oder 2-Familienhäuser, sowie Eigentumswohnungen

Den ermittelten Verkaufspreis anpassen

Wie passe ich unterschiedliche Ausstattungs-Faktoren an?

Welche Rundungswerte sind üblich? (s. ganz unten)


Die Bewertung  Ihrer  Immobilie haben  Sie bereits vorgenommen, dennoch bleiben ein paar Fragen  offen.

Am häufigsten handelt es sich dabei um die folgenden Bewertungen: 

1. Garten, Schwimmbad, Gartenhaus ...
          2.
Bauland, Bauerwartungsland, Baufenster ...
    3.
Unterschiedliche Ausstattungs-Faktoren


Zu 1. Hinsichtlich  der Aussenanlagen besteht derzeit noch  keine Berechnungsvorgabe

Die Wertermittlung erfolgt i. d. Regel nach dem Sachwertverfahren (oft nur Herstellungskosten minus  Alter).

Die Bewertung kann leicht selbst erstellt werden (vorliegende Rechnungen).

Zu 2. Wenn das zuständige Bauamt keine rechtssichere Aussage treffen  kann, ist es sehr zu

empfehlen, einen sachkundigen Makler in den  Verkauf mit einzubinden, da eine Bewertung

in  diesem  Falle häufig doch  sehr komplex ist.

Zu 3. Die Anwendung  unterschiedlicher Austattungs-Faktoren, kann sich durchaus lohnen,

wenn die Unterschiede nicht zu klein sind. Siehe dazu folgende Korrektur, am Beispiel "Ausstattung"


Korrektur  unpassender Ausstattungswerte

Gewöhnlich liegen  die  Einstufungen der  einzelnen  Ausstattungsbereiche  im  gesamten Objekt dicht beieinander  und  es läßt sich  ein   gemeinsamer Faktor benennen. So z.B. "gehoben" =  Faktor "+1,5"  oder eben "normal".= "0" .

  Ein solcher läßt sich aber  nicht bennen, wenn mehrere Ausstattungsbereiche mit  “einfach” und  die  restlichen mit   “sehr gehoben”, einzuordnen sind. In diesem Falle ist es  sinnvoll, einen passenden Faktor selbst,  überschlägig zu benennen.

Zunächst jedoch noch  eine Vorbemerkung. 

Besondere Merkmale oder  Neuerungen  (z.B. eine neue Fensterfront im Wohnzimmer,  eine neue Dacheindeckung,  ein wertiger neuer  Wintergarten  etc.)  korrigieren  Sie  mit einem Aufschlag  auf den von Ihnen breits  berechneten  Angebotspreis. So z.B.   "Neue Heizungsanlage - abzüglich Nutzungsdauer".  Dabei sollte die Bewertung "neu",  5 Jahre nicht wesentlich übersteigen.  Gleiches gilt für einen "neuen",  Marmorfußboden etc. Die neue Dacheindeckung mit Dämmung darf auch  schon  10 Jahre alt sein.

Ansonsten gilt: 

Typische  Alterungs-Erscheinungen  werden  bereits bei der  Immo-Bewertung mit dem Faktor

 “Alters-Korrektur”  berücksichtigt!


Diese Tabelle erfasst die  normgerechten  Ausstattungs-Faktoren zur  Preisbemessung selbstgenutzter 1 bis 2- Familien-Häuser

Für die Berechnung  wird nur einer (!!) der angegebenen Faktoren genutzt.

(Ihren Angebotspreis  können  Sie beliebig oft wiederholen)



Ausstattung



sehr einfach

einfach

normal

gehoben

sehr gehoben

-4

-1,5

0

+1,5

+3


Anmerkung:

In  den meisten Fällen wird eine Änderung  der  angegebenen  Faktoren,  nicht notwendig sein.

In der Regel läßt sich ein gemeinsamer Ausstattungs-Faktor über die gesamte  Wohnfläche, hinreichend bestimmen. Kleinere Abweichungen (< 0,5) wirken  sich  auf das Endergebnis nicht nennenswert aus. Diese kann man leicht über die Rundung  des berechneten  Angebotspreises  erfassen. (siehe unten letzte Zeile).


Tragen Sie hier die von Ihnen genutzten Kennziffern für die Berechnung Ihres Angebotspreises,

in  gleicher  Reihenfolge  ein - inklusive der +/- oder x Vorzeichen!. Bestimmen  Sie dann,

wie oben  beschrieben den neuen Ausstattungs-Faktor. Geben Sie diesen, anstatt des bislang verwendeten Wertes in  die Liste ein

und berechnen  Sie dann den  neuen  Angebotspreis.  Probieren  Sie die untgerschiedlichen Faktoren

so oft, bis Sie Ihren  Preis festlegen  können.


 






In der Regel wird das Ergebnis normgerecht auf gerade Tausender auf- oder abgerundet.
einen Rundungs-Rechner finden  Sie hier.
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Beachten  Sie, daß die dortigen AGB von den unseren abweichen können!

 Wenn nötig: Zurück zur Angebotsbestimmung.